
AKTUELLESIndividualarbeitsrechtLAG Hamburg: Begrenzung der Zahl der Teilzeitansprüche in der Elternzeit
1. Ein Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit kann gemäß § 15 VI BEEG nur zweifach durchgesetzt werden, hierbei zählen vorherige einvernehmlich gefundene Teilzeitregelungen mit. 2. Eine Verringerung der Arbeitszeit liegt auch vor, wenn das erneute Teilzeitverlangen gegenüber der vorherigen Regelung vom Umfang her gleich bleibt oder gar mehr Stunden betrifft, da auf die reguläre Arbeitszeit vor der Elternzeit abzustellen ist. 3. Verschiedene Teilzeitverlangen zählen jede für sich auch dann, wenn sie in einem einheitlichen Antrag gestellt wurden. LAG Hamburg, Urteil vom 18.05.2011 - 5 Sa 93/10 Besprechung von RAin Brodtrück in ArbRAktuell 2011, 336 BAG: Insolvenzanfechtung von Entgeltzahlungen
1. Zahlt der Arbeitgeber in der Krise Arbeitsentgelt für vom Arbeitnehmer in den vorhergehenden drei Monaten erbrachte Arbeitsleistungen, liegt grundsätzlich ein Bargeschäft im Sinne von § 142 InsO vor. 2. Ob der Arbeitnehmer bei einer Entgeltzahlung seines Arbeitgebers wusste, dass dessen Zahlungsunfähigkeit drohte (§ 133 I InsO), kann regelmäßig nur mittelbar aus objektiven Tatsachen hergeleitet werden und ist deshalb vom Tatrichter nach § 286 I 1 ZPO im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls auf der Grundlage des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden. BAG, Urteil vom 06.10.2011 - 6 AZR 262/10 Besprechung von RA Schindele in ArbRAktuell 2011, 666 LAG
Baden-Württemberg: Arbeitslosigkeit setzt Suspendierung der
Hauptleistungspflichten voraus
Auch der Bezug von Arbeitslosengeld wegen Minderung der Leistungsfähigkeit erfordert Arbeitslosigkeit. Arbeitslos ist, wer beschäftigungslos ist. Das setzt im rechtlich fortbestehenden Arbeitsverhältnis die – zumindest konkludente – Suspendierung der Hauptleistungspflichten voraus. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.06.2011 - 6 Sa 109/10 Besprechung von RA Schindele in ArbRAktuell 2011, 387 LAG
Berlin-Brandenburg: Verweis auf Verdiensterhebungen des Statistischen
Bundesamtes ausreichend für Nachweis der Sittenwidrigkeit bei
Lohnwucher
1. Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138 II BGB liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht. Dem Arbeitnehmer obliegt die Darlegungslast, ob die Tariflöhne, auf die er sich bezieht, in dem betreffenden Wirtschaftsgebiet üblicherweise gezahlt werden. 2. Der Arbeitnehmer genügt seiner Darlegungslast auch dann, wenn er sich auf Verdiensterhebungen des Statistischen Bundesamtes hinsichtlich seiner Berufsgruppe bezieht. Dies gilt auch dann, wenn die Erhebung nicht lediglich ein (neues) Bundesland betrifft, sondern das Gebiet aller neuen Bundesländer. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.02.2011 - 20 Sa 1430/10 Besprechung von RA Hermann in ArbRAktuell 2011, 521 BAG:
Ausgleichsklausel in einer Aufhebungsvereinbarung
Eine vertraglich vereinbarte Ausgleichsklausel in einer Aufhebungsvereinbarung, nach der „mit diesem Vertrag sämtliche aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abzuleitenden wechselseitigen Ansprüche ... geregelt und abgegolten sind", erfasst die Zins- und Rückzahlungsansprüche eines Arbeitgebers gegen seinen Arbeitnehmer aus einem gewährten Arbeitgeberdarlehen grundsätzlich nicht. BAG, Urteil vom 19.01.2011 - 10 AZR 873/08 Besprechung von RA Schindele in ArbRAktuell 2011, 324 > zum kollektiven Arbeitsrecht |
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