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Gestaltungsspielräume für die Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Seit dem 02. Juni 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Es soll vor Repressalien oder Nachteilen für den Melder schützen. Dazu gehört beispielsweise der Schutz vor einer Kündigung, einer Abmahnung, der Versagung einer Beförderung, einer Rufschädigung, Disziplinarmaßnahmen oder Mobbing. Gemäß § 12 Hinweisgeberschutzgesetz müssen Beschäftigungsgeber mit mindestens 49 Beschäftigten eine [...]
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